Fronleichnam

Suchen Sie nach Informationen über Fronleichnam? Dann sind Sie auf den folgenden Seiten richtig. Hier erfahren Sie nämlich, was es mit diesem Feiertag auf sich hat: Es gibt Fakten zur Geschichte Fronleichnams sowie zur heiligen Messe und zur Prozession an diesem Tag. Alles wird ausführlich beschrieben, damit keine Fragen unbeantwortet bleiben.

Warum wird Fronleichnam gefeiert?

Für die Katholiken ist Fronleichnam in ihrem Kirchenjahr ein Hochfest. Eingeführt wurde dieser Tag von Papst Urban IV. (vor 1200 bis 1264) aufgrund einer Vision einer Heiligen, wobei er eine andere Begründung dafür besser gefunden hätte (siehe Geschichte von Fronleichnam). Gefeiert wird da die körperliche Gegenwart von Jesu Christus. Und dafür gibt es das Sakrament der Eucharistie, also das Ritual der Danksagung.

Wann wird Fronleichnam gefeiert?

Gefeiert wird Fronleichnam stets an dem Donnerstag, der auf das Dreifaltigkeitsfest folgt, was der 60. Tag nach dem Ostersonntag ist. Oder anders gesagt: Fronleichnam fällt stets auf den Donnerstag der zweiten Woche nach Pfingsten. Daraus ergibt sich, dass das Datum für Fronleichnam frühestens der 21. Mai und spätestens der 24. Juni sein kann.

Wieso ist Fronleichnam immer am Donnerstag?

Dass der Donnerstag der Wochentag ist, an dem Fronleichnam gefeiert wird, hat sehr stark mit Gründonnerstag zu tun, der als still begangen wird: In der gesamten Karwoche, in der der Gründonnerstag liegt, also in der Woche vor Ostern, wird still gefeiert. Es geht ruhig zu – Schmuck und Prunk dominieren dann an Fronleichnam.

Ist Fronleichnam ein Feiertag?

In Deutschland ist Fronleichnam ein Feiertag, doch kein bundesweiter. Daher gibt es für Fronleichnam keine einheitliche Regelung: Feiertag ist er in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland.
Darüber hinaus ist Fronleichnam in manchen Gemeinden der Bundesländer Sachsen und Thüringen, in denen überwiegend Katholiken leben, ein Feiertag: Für Sachsen sind dies laut der Fronleichnamsverordnung die Ortsteile Bolbritz und Salzenforst von Bautzen, Crostwitz, der Ortsteil Prichwitz von Göda, der Ortsteil Sdier von Großdubrau, der Ortsteil Dörgenhausen von Hoyerswerda, jeder Ortsteil von Königswartha außer Wartha, Nebelschütz, die Ortsteile Neschwitz und Saritsch von Neschwitz, Panschwitz-Kuckau, Puschwitz, Räckelwitz, Radibor, Ralbitz-Rosenthal und Wittichenau. Für Thüringen bezieht sich das auf den gesamten Landkreis Eichsfeld und die Eichsfelder Ortsteile des Unstrut-Hainich-Kreises sowie auf Teile des Wartburgkreises.
In den anderen Bundesländern und Regionen gibt es Sonderregelungen, beispielsweise für katholische Arbeitnehmer, die unbezahlt freigestellt werden können, oder für katholische Schulkinder, die sich vom Unterricht befreien lassen können.
Übrigens kann das Fronleichnamsfest in den Ländern, in denen Fronleichnam kein gesetzlicher Feiertag ist, auch am dritten Sonntag nach Pfingsten gefeiert werden.